Bebauungspläne

Öffentliche Bekanntmachung zu Bebauungsplan Nr. 30

Betreff: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 „Zwischen Eichenweg und Krauschützer Mittelweg“ der Stadt Elsterwerda

hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäߧ 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda hat in der Sitzung vom 28.10.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Zwischen Eichenweg und Krauschützer Mittelweg“ beschlossen. In gleicher Sitzung beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet im Rahmen einer Informationsveranstaltung

am Montag, dem 18. Dezember 2017, um 17:00 Uhr, im Ratszimmer des Rathauses der Stadt Elsterwerda, Hauptstraße 12, 04910 Elsterwerda, statt.

Bei der Veranstaltung werden das beauftragte Planungsbüro und Vertreter der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Alle Interessierten sind zur Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung eingeladen.

Das Plangebiet wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss, bekanntgemacht in der Lausitzer Rundschau vom 13. April 2011, verkleinert.

Es ist begrenzt vom Eichenweg im Norden, von den Flurstücken 26, 119, 120 der Flur 13 im Osten, vom Krauschützer Mittelweg im Süden sowie im Westen von den Flurstücken 105, 122 der Flur 13 und 790, 791 der Flur 10.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 102, 104, 106, 107, 117, 123 und 124 der Flur 13 der Gemarkung Elsterwerda.

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