Bebauungsplan 21

Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 21

Betreff: Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 „Photovoltaikanlage Weinberge“

hier:  Bekanntmachung Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda hat in der öffentlichen Sitzung vom September 2012 – V/2012/072 – den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Nr. 21 „Photovoltaikanlage Weinberge“ in der Fassung August 2012 als Satzung beschlossen.

Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. 1 S. 3634) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 21 in Kraft.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 befindet sich im Gebiet der Weinberge am nordöstlichen Stadtrand von Elsterwerda, östlich des Kiesgrubenweges.

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