Zu Beginn der 1990er Jahre bot sich in der Altstadt von Elsterwerda das Bild einer über Jahre vernachlässigten Stadt: Straßen, Wege, Plätze und die meisten Gebäude befanden sich in einem baulich schlechten Zustand. Die vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel in der Altstadt Elsterwerdas führten am 26.06.1991 zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, Vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchführen zu lassen. Als Ergebnis dessen erfolgte die Beschlussfassung der Stadt Elsterwerda zur förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebiets „Altstadt“ am 25.08.1994, geändert durch die „Änderungssatzung zur Sanierungssatzung“ vom 26.06.1997 und erweitert mit der Satzung vom 24.02.2005.
Als übergeordnetes Ziel wurde die Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung des historisch überlieferten Erscheinungsbildes der Stadt formuliert und zahlreiche Maßnahmen konnten mit dem Einsatz von rd. 12 Mio. € Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Kommune durchgeführt werden. Das Sanierungsgebiet wurde per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 21.12.2023 aufgehoben und am 27.12.2023 in der „LAUSITZER RUNDSCHAU, Rundschau für Elsterwerda und Bad Liebenwerda“ öffentlich bekannt gemacht.
Nach Beendigung des Sanierungsverfahrens ist die Kommune – unabhängig vom Sanierungsvermerk im Grundbuch – in der Pflicht, Ausgleichsbeträge für die erreichte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung von den Eigentümern zu erheben, welche noch nicht freiwillig und frühzeitig abgelöst haben. Dazu werden zeitnah entsprechende Informations- bzw. Anhörungsschreiben und im Folgenden Bescheide an die Eigentümer versandt werden. Sofern Sie dazu vorab eine Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte mit dem Bauamt der Stadt Elsterwerda, Frau Lange, unter der Telefonnummer: 03533/65-341 oder E-Mailadresse: stadtplanung@elsterwerda.de, einen entsprechenden Termin.







