Ab dem 1. Januar 2025 trat in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung
von Alttextilien in Kraft. Diese Regelung basiert auf der EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und stellt einen bedeutenden Schritt zur Förderung der
Wiederverwendung und des Recyclings von Textilien dar.
Hierfür stehen im Stadtgebiet nur noch einzelne Altkleidercontainer zur Verfügung, in die
gebrauchsfähige, saubere und trockene Textilien, sowie paarweise zusammengebundene
Schuhe eingeworfen werden können. Nur diese Alttextilien haben das Potenzial,
wiederverwendet oder hochwertig recycelt zu werden. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass
Altkleidercontainer keine Ablagerungsorte sind, an denen alle Alttextilien entsorgt werden
können.
Wenn ein Altkleidercontainer voll ist, dürfen die Sachen auch nicht daneben abgelegt
werden, da diese Sachen von den Sammelfirmen als Müll teuer entsorgt werden müssen.
Sollten weiterhin so viel unverwertbare Textilien in und um den Altkleidercontainern landen,
müssen wir davon ausgehen, dass sich auch die letzten verbliebenen Sammelfirmen aus dem
Geschäft zurückziehen.
Daher bitten wir zu beachten das beschädigte, stark verschmutzte oder unbrauchbare
Textilien oder Schuhe von der Wiederverwertung ausgeschlossen sind und weiterhin in die
Restmülltonne gehören. „Entgegen einiger Berichte in den Medien wird dafür bei uns kein
Bußgeld erhoben. Eine Entsorgung über die Restmülltonne ist weiterhin erlaubt“, betont Dr.
Dutschmann vom Abfallentsorgungsverband Elbe-Elster.
Zusätzlich zu den Altkleidercontainern stehen den Bürgerinnen und Bürgern auch
Entsorgungsmöglichkeiten in Form von Wertstoffhöfen in der Umgebung zur Verfügung, diese
befinden sich beispielsweise in Bad Liebenwerda, Lauchhammer, Herzberg oder Finsterwalde.
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Umwelt zu schützen und die Ressourcen nachhaltig zu
nutzen. Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Menge an Textilabfällen zu reduzieren
und die Wiederverwendung von Materialien zu fördern.






