Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Elsterwerda

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Hauptausschusssitzung am 16.03.2026 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss VIII/2026/011

Vergabe der Flurrenovierung Teil 2 im Rathaus LOS 1 Trockenbau-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten

Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage der beschränkten Ausschreibung die Flurrenovierung Teil 2 im Rathaus

in Höhe von 50.641,50 Euro an die Firma malernoch aus Reichenhain zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                  8

Anwesend:                             8

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:     0

Beschluss VIII/2026/012

Vergabe für die Sanierung der Kegelbahn im Dorfgemeinschaftshaus Kraupa

Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage einer Verhandlungsvergabe die Sanierung der Kegelbahn im Dorfgemeinschaftshaus Kraupa in Höhe von 66.913,70 Euro an die Firma Lutz Möckel-Kegel- und Bowlingbahn aus Markneukirchen zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                  8

Anwesend:                             8

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:     0

Beschluss VIII/2026/013

Vergabe von Honorarleistungen für den Einbau eines Aufzuges im Stadthaus

Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage der Angebotsauswertung die Honorarleistungen der Leistungsphasen 2-9 der Gebäudeplanung, Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung sowie die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für den Einbau eines Aufzuges im Stadthaus mit einem Wertumfang in Höhe von 64.920,38 € an das Planungsbüro Dipl. Ing. Matthias Kluge PartGmbB aus Gröditz zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                  8

Anwesend:                             8

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:     0

Anja Heinrich
Bürgermeisterin

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2026 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss VIII/2026/014

Grundsatzentscheidung und Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe – Sanierung Wasserturm Elsterwerda-Biehla

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt

  1. die Sanierung des Wasserturms Elsterwerda-Biehla und damit Schaffung der Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit und
  2. die Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel für die Fördermittelbeantragung in einer Höhe von 157.600 € im Haushaltsjahr 2026 sowie (sofern erforderlich) die Übertragung der Mittel in das Haushaltsjahr 2027.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                  17

Anwesend:                             15

Ja-Stimmen:                           15

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:     0

Beschluss VIII/2026/015

6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 – Teil 1 „Industrie- und Gewerbegebiet Elsterwerda-Ost“, Bereich Lauchhammer Straße (Elstercenter I) der Stadt Elsterwerda

-Entwurfs-/Auslegungsbeschluss-

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt:

  1. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 – Teil 1 „Industrie- und Gewerbegebiet Elsterwerda-Ost“, Bereich Lauchhammer Straße (Elstercenter I) der Stadt Elsterwerda, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung März 2026 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
  2. Diese Entwurfsunterlagen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen und die durch die Planung berührten Behörden, TÖB und Nachbargemeinden sind nach §§ 2 und 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung in Kenntnis zu setzen und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf aufzufordern.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                  17

Anwesend:                             15

Ja-Stimmen:                           12

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         3

Abweichender Beschluss:     0

Anja Heinrich
Bürgermeisterin