Wahlen

Aufforderung zur Benennung von Wahlausschuss-Mitgliedern

Aufforderung an die Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern

Die in der Stadt Elsterwerda vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 11. Januar 2019 wahlberechtigte Personen der Stadt Elsterwerda als Beisitzerinnen / Beisitzer des Wahlausschusses für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda am 26. Mai 2019 vorzuschlagen.

Der Wahlausschuss besteht aus der Wahlleiterin als Vorsitzende, dem Stellvertreter und fünf Beisitzern/ Beisitzerinnen (§ 16 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes – BbgKWahlG -).

Nach § 92 Abs. 4 BbgKWahlG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber/innen, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen keine ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Wahlausschusses ausüben.

Die Beisitzerinnen/Beisitzer scheiden mit ihrer schriftlichen Zustimmung zur Aufnahme in einem Wahlvorschlag oder mit ihrer Benennung auf einem Wahlvorschlag als Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson aus ihrem Amt aus.

Die Übernahme einer wahlehrenamtlichen Tätigkeit dürfen nach § 92 Abs. 5 BbgKWahlG insbesondere ablehnen:

  1. die Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung und der Landesregierung,
  2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind,
  3. wahlberechtigte Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
  4. wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert,
  5. wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden Gründen oder wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, das Amt ordnungsgemäß zu führen,

wahlberechtigte Personen, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres
Wohnortes aufhalten.

Elsterwerda, den 13.12.2018

Posselt
Wahlleiterin der
Stadt Elsterwerda