Bekanntmachung LS

Bekanntmachung von Vermessungsarbeiten auf Grundstücken der Gemarkung Elsterwerda

Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für die Vorhaben

„B 101 Ortsumgehung Elsterwerda B 169 Ortsumgehung Elsterwerda und B 169 Ortsumgehung Plessa“
auf Grundstücken im Bereich der Gemarkung Elsterwerda

Die Straßenbaubehörde beabsichtigt, in der o.g. Gemarkung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, muss

in der Zeit vom 16.08.2021 bis zum 31.03.2022

zur Durchführung von Vorarbeiten auf Grundstücke in der o.g. Gemarkung zugegriffen werden.

Folgende Flurstücke sind betroffen:

Stadt Elsterwerda
Gemarkung Kraupa 
Flur: 2
Flurstücke: 160, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 181, 195, 196, 197, 213, 214, 215, 218, 219, 220
Flur: 3
Flurstücke: 1, 4, 100, 102, 103, 104, 105
Gemarkung Elsterwerda
Flur: 3
Flurstücke: 134, 433, 564, 565, 584, 585
Flur: 5
Flurstücke: 1, 2, 3, 6, 7/1, 10/11, 11/1, 47/1, 47/2, 48/1, 49, 50, 51, 52, 437
Flur: 7
Flurstücke: 147/1, 147/2, 150/1, 160/1, 316/4, 632
Flur: 8
Flurstücke: 132, 163/2, 173/1, 185/1, 186/3, 186/4, 187/3, 188/1, 211, 222, 223, 229, 230, 231, 232, 245, 262, 297, 298, 299, 300, 309, 310, 311, 312, 313, 314
Flur: 9
Flurstücke: 1/2, 2, 3/2, 8/1, 9/2, 12, 14, 19, 20, 21/6, 22, 101, 102, 103, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 116, 117
Flur: 10
Flurstücke: 350/2, 350/4, 351, 352, 353, 354/1, 354/2, 355, 365, 366, 367, 368, 369, 372, 373, 374, 375, 376, 377, 378, 379, 380, 381, 382, 383, 384, 385, 386, 387, 388, 389/1, 389/2, 389/3, 389/4, 389/5, 389/6, 389/7, 391/1, 392/2, 392/3, 392/4, 392/5, 411/1, 416/1, 417, 422, 424, 426/1, 430/1, 431, 437, 448, 455, 478, 479, 481, 547, 548, 550, 613, 616, 623, 624, 625, 626, 627, 736, 737, 803, 804, 806
Flur: 11
Flurstücke: 9, 11, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 33, 171, 173, 180, 181
Flur: 14
Flurstücke: 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53
Flur: 15
Flurstücke: 9, 13, 105, 106, 107, 108, 109, 203
Flur: 28
Flurstücke: 17/1

Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:

Zur Weiterführung der Planungen sind Vermessungsarbeiten erforderlich. Sofern es notwendig wird, müssen die Grundstücke von einem Vermessungstrupp (1 bis 2 Personen) betreten werden. Die Grundstücke werden nur mit Messgeräten und der ausdrücklichen Erlaubnis der Grundstückseigentümer und ggf. Pächter betreten. Auf den Grundstücken entstehen keine Schäden, es werden keine Bäume gefällt oder beschädigt.

Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück maximal 1 bis 2 Tage in Anspruch genommen.

Die Zufahrt erfolgt über das öffentliche Straßennetz bzw. für Waldgrundstücke in Abstimmung mit der Oberförsterei und den Naturschutzbehörden soweit wie möglich über Feld- /Waldwege und Arbeitsschneisen.

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehenden unmittelbaren Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme unter der o.g. Adresse bis zum 19.07.2021 gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.

Im Auftrag

gez.
Elke Klaua
Sachgebietsleiterin Planfeststellung und Grunderwerb
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Dienststätte Cottbus SG 432
Von-Schön-Straße 11
03050 Cottbus

E-Mail: LS-Planung-Sued@LS.Brandenburg.de