Förderrichtline der Stadt Elsterwerda für Begegnungen im Rahmen der Städtefreundschaft

Förderrichtlinie der Stadt Elsterwerda
für Begegnungen im Rahmen der Städtefreundschaft

Präambel

Gemäß den Beschlüssen der Stadtparlamente und in der Gewissheit, damit der Einigung Europas und damit der Freundschaft benachbarter Länder und Bundesländer zu dienen, unterzeichneten die Städte Vreden ( Deutschland, NRW), Nakło nad Notecią (Polen) eine Städtepartnerschaft mit Elsterwerda. Die Städtepartnerschaft zu Hoštka (Tschechien) soll im Jahr 2022 folgen.

Die freundschaftlichen Verbindungen sollen erhalten, weiter ausgebaut und bekräftigt werden. Ziel der Partnerschaft ist es, die gesellschaftlichen, kulturellen, schulischen, kirchlich-religiösen, sportlichen, touristischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Elsterwerda und den Partnerstädten zu fördern und zu pflegen. Alle Bürgerinnen und Bürger, Schulen, Vereine, Gruppen, Kirchengemeinden, Unternehmen und besonders die Jugend unserer Städte sind eingeladen, an der Partnerschaft mit Respekt und gegenseitiger Wertschätzung aktiv mitzuwirken.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverordnetenversammlung Elsterwerda auf der Grundlage von § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.1/07, [Nr. 19], 5.286); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl.1/22, [Nr. 18], 5.6) in ihrer Sitzung am 29.September 2022 die folgende Förderrichtlinie für eine aktive Städtepartnerschaft und Tourismus beschlossen:

Vreden, NRW
Nakło nad Notecią, Polen
Hoštka, Tschechien
  1. Förderziele und Zuwendungszweck

Ziel ist es, den Austausch zwischen Vereinen, Institutionen, Gruppierungen der Stadt Elsterwerda und den Städtepartnern sowie den Austausch schulpflichtiger, junger Menschen zu fördern. Dazu stellt die Stadt Elsterwerda im Rahmen der Haushaltssatzung finanzielle Mittel zur Verfügung und bezuschusst mit den bereitgestellten Mitteln Begegnungen.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung wird durch diese Richtlinie nicht begründet.

  1. Förderung der Beziehung zur Partnerstadt Elsterwerda

Um die Städtefreundschaft zu fördern, werden Maßnahmen bezuschusst, die geeignet sind,

  • die Partnerstädte und Einrichtungen der Partnerstädte kennenzulernen,
  • das Verständnis für die Partnerstädte zu vertiefen sowie

Freundschaften auf kommunaler Ebene zu pflegen und auszubauen. Konkret können mit der Förderung Fahrten in die Partnerstädte bezuschusst werden, die diese Ziele fördern.

  1. Förderung von Maßnahmen zum Austausch der Elsterwerdaer Schulen

Ziel ist es, jungen Menschen einen Anreiz zu bieten, einen Schüleraustausch mit einer Partnerstadt durchzuführen. Dadurch sollen langfristig die Kontakte zu den Partnerstädten gestärkt werden. Um den Austausch an den Schulen zu fördern, werden Maßnahmen bezuschusst, die geeignet sind:

  • befreundete Partnerstädte sowie deren Einrichtungen und Schulen kennenzulernen,
  • das Verständnis für die Partnerstädte zu vertiefen,
  • grenzüberschreitende Freundschaften insbesondere auf schulischer Ebene dauerhaft zu pflegen und auszubauen sowie
  • den Gebrauch der polnischen und tschechischen Sprache von Elsterwerdaer Schülerinnen und Schülern durch den Kontakt mit Muttersprachlern zu fördern.
  1. Umfang der Förderung

Für die Durchführung von Fahrten, die den genannten Zielen dienen, können pauschale Zuwendungen durch den Ausschuss für Soziales Familie, Bildung, Kultur, Sport und Jugendfragen bewilligt werden.

  1. Für Fahrten nach Vreden, Hoštka und Naklo nad Notecią können, je nach Teilnehmerzahl pauschale Zuschüsse bewilligt werden.

Es wird mit Inkrafttreten der Richtlinie ab dem Folgejahr eine jährliche Summe in Höhe von 5.000,- EUR im Haushalt bereitgestellt. Die Höhe der Förderung eines Antrages beträgt maximal 500,- EUR. Die Richtlinie gilt jeweils 2 Jahre und soll dann auf Ihre Bewährtheit im Finanzrahmen und Anliegen im Fachausschuss evaluiert werden können.

  1. Antragsmodalitäten
  1. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Institutionen, Gruppierungen, Schulklassen und Schulgruppen und ähnliche Zusammenschlüsse. Nicht förderfähig sind Begegnungen zwischen Einzelpersonen oder Familien sowie Urlaubsreisen.
  2. Der Zuschuss muss vor der Maßnahme formlos, mindestens 8 Wochen vor Reisebeginn, beim Ausschuss für Soziales Ausschuss für Sozialwesen, Familie, Bildung, Kultur, Sport und Jugendfragen beantragt werden.
  3. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
    • Teilnehmerzahl (voraussichtlich),
    • Programm der Begegnung.
  4. Die Stadt Elsterwerda behält sich vor, Mittel ganz oder teilweise zurückzufordern, wenn die Bestimmungen dieser Richtlinie nicht oder unzureichend berücksichtigt wurden.
  5. Nach Durchführung der Maßnahme soll von den jeweiligen Antragstellerinnen bzw. Antragstellern binnen 4 Wochen ein Pressebericht verfasst werden und über die Begegnung berichtet werden. Zudem ist durch Vorlage von Belegen die rechtmäßige Verwendung binnen 4 Wochen nachzuweisen.
  6. Eine Kumulierung einer Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.
  7. Die Förderung ist als nachrangige Unterstützung gegenüber anderen Zuschussgebern zu betrachten.
  1. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Elsterwerda in Kraft.