Wahlen

Hinweise für die Wahlberechtigten der Stadt Elsterwerda zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021

Die Stadt Elsterwerda gehört zum Wahlkreis 65 und ist – wie in der vergangenen Zeit – in 8 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die die Wahlberechtigten derzeit erhalten, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind und an der Urnenwahl teilnehmen können.

Soweit Sie einen Wahlschein beantragen, können Sie auch in jedem beliebigen anderen Wahllokal des Wahlkreises 65 an der Urnenwahl teilnehmen. Wer am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, per Briefwahl vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Ein entsprechender Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.

Dieser Antrag ist mit den noch fehlenden Daten zu ergänzen, zu unterzeichnen und in einem frankierten Briefumschlag an die angegebene Adresse der örtlichen Wahlbehörde zu senden. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch abgeben!

Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt.

Eine entsprechende Beantragungsmöglichkeit finden Sie auf unserer Homepage, sobald und diese zur Verfügung steht. Zu beachten ist allerdings, dass eine fernmündliche, also telefonische Antragstellung unzulässig ist.

Soweit Wahlberechtigte von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen wollen, werden sie dringend darum gebeten, die Unterlagen so frühzeitig wie möglich zu beantragen.  Dies kann bereits unmittelbar nach Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarte erfolgen! Im Hinblick auf die gegenwärtige pandemische Lage möchten wir Sie bitten, Ihre Wahl nur in ganz dringlichen Fällen vor Ort im Rathaus zu erledigen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Dies ist insgesamt für maximal 4 Personen möglich.

Die Briefwahlunterlagen werden versendet, wenn die Stimmzettel gedruckt vorliegen. Das ist erfahrungsgemäß nicht vor dem 34. Tag vor der Wahl der Fall.

Sollten Sie noch weitere Fragen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl haben, stehen wir Ihnen zu deren Beantwortung unter der Rufnummer 65-116 gerne zur Verfügung.

Die Wahlbehörde