Wahlen

Wahlausschuss zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge

Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zur 7. Stadtverordnetenversammlung am 26. Mai 2019 in der Stadt Elsterwerda

Die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge findet

am 26.03.2019, um 17 Uhr
in der Stadtverwaltung, im Raum Nr. 111 – Ratszimmer, Hauptstraße 12, 04910 Elsterwerda
statt.

Tagesordnung:

  • TOP 1: Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
  • TOP 2: Berichterstattung über das Ergebnis der Vorprüfung der eingereichten Wahlvorschläge
  • TOP 3: Prüfung d. Wahlvorschläge u. Beschlussfassung zur Zulassung durch die Wahlausschussmitglieder
  • TOP 4: Verkündung der Entscheidung des Wahlausschusses
  • TOP 5: Beschlussfassung zur Übertragung von Aufgaben des Wahlausschusses an die Wahlleiterin

Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer der Wahlleiterin mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind (§ 16 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz).

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Die Wahlleiterin ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 4 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung).

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