Waldbrände

Allgemeine Warnhinweise – Höchste Waldbrandwarnstufe im LK Elbe-Elster

Allgemeine Warnhinweise – Höchste Waldbrandwarnstufe im LK Elbe-Elster

Aktuell hat das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) die höchste Waldbrandwarnstufe V für den Landkreis Elbe-Elster ausgerufen. Statistisch ist belegt, dass neun von zehn Waldbränden vom Menschen selbst verursacht werden, sei es aus bewusster Ignoranz der Warnhinweise, Risikobereitschaft, Unachtsamkeit, Selbstüberschätzung oder einer Mischung aller Ursachen. Blitzschlag ist die einzige natürliche Ursache für einen Waldbrand, kommt allerdings vergleichsweise selten vor. Brandenburg verfügt über eine Waldfläche von rund 1,1 Millionen Hektar, das sind 37 Prozent der gesamten Landesfläche. Das Land ist mit seinen ausgedehnten Kiefernwäldern, niedrigen Niederschlagsmengen und leichten Sandböden bundesweit das Land mit der höchsten Waldbrandgefährdung. Ein Drittel aller Waldbrände Deutschlands ereignen sich hier. Durchschnittlich brennt es in den hiesigen Wäldern jährlich mehrere hundert Mal.

Die wenigen „goldenen“ Regeln, die man beachten muss, um einen Brand bei einem Besuch im Wald zu vermeiden, sind denkbar einfach:

  • Im Wald und in einem Abstand von mind. 50 Metern zum Wald gilt ein Verbot für offene Feuer.
  • Auch das Grillen an Seeufern in Waldnähe fällt unter dieses Verbot.
  • Ferner ist das generelle Rauchverbot im Wald ist zu beachten.
  • Waldzufahrten müssen für Feuerwehr und Rettungskräfte freigehalten werden.
  • Das Parken im Wald ist nur auf dafür ausgewiesenen Flächen gestattet.
  • Jeder Brand ist der Feuerwehr unter der Rufnummer 112 sofort zu melden.
  • Im Extremfall kann die zuständige Behörde das Betreten von Wäldern untersagen.

Ein derartiges Verbot wird  durch entsprechende Beschilderung kundgetan.

Bitte befolgen Sie diese Regeln, um die Flora und Fauna des Waldes zu schützen. Denken Sie daran, dass Ordnungswidrigkeiten gemäß Waldgesetz (§§ 23 und 37) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 EUR geahndet werden.

Weitere häufige Fragen beantwortet das MLUL auf seiner Internetseite:
https://forst.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.392146.de