Beschlussfassung

Beschlüsse für den Monat Dezember 2019

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Hauptausschusssitzung am 09.12.2019 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss VII/2019/045

Rathaus – Lieferung und Einbau einer Glastrennwand

Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt, den Zuschlag zur Lieferung und Einbau einer Glastrennwand für den Empfangsbereich des Rathauses zu einem Bruttopreis i.H.v. 13.758,78 Euro an die Firma Systembau Röck aus Kahla zu erteilen.

Abstimmergebnis:

Mitglieder gesamt:                 8        

Anwesend:                             7

Ja-Stimmen:                          7

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/043

Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Elsterwerda – Vergabebeschluss –

Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages der Verwaltung die Aufstellung einer Erhaltungs- und einer Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet „Altstadt“ mit einem Auftragswert von 20.466,81 Euro brutto an die Firma ews Stadtsanierungsgesellschaft mbh, Grünberger Straße 26c, 10245 Berlin zu vergeben.

Abstimmergebnis:

Mitglieder gesamt:                 8         

Anwesend:                             7

Ja-Stimmen:                          7

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/047

Erwerb eines Grundstücks in der Flur 2 der Gemarkung Elsterwerda

Abstimmergebnis:

Mitglieder gesamt:                 8         

Anwesend:                             7

Ja-Stimmen:                          7

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Anja Heinrich

Bürgermeisterin

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2019 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss VII/2019/037

Umlagesatzung Gewässerunterhaltung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Umlage für den Unterhaltungsaufwand für die fließenden Gewässer II. Ordnung (Umlagesatzung Gewässerunterhaltung) mit Wirkung zum 01.01.2020.

Abstimmergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19       

Anwesend:                             15

Ja-Stimmen:                          12

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         3

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/040

Bebauungsplan Nr. 30 „Zwischen Eichenweg und Krauschützer Mittelweg“ der Stadt Elsterwerda – Abwägungsbeschluss –

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Zwischen Eichenweg und Krauschützer Mittelweg“ der Stadt Elsterwerda werden von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend dem Abwägungsprotokoll – siehe Anlage 1 – abgewogen.

2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Abstimmergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19       

Anwesend:                             15

Ja-Stimmen:                          12

Nein-Stimmen:                       3

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/041

Bebauungsplan Nr. 30 „Zwischen Eichenweg und Krauschützer Mittelweg“ der Stadt Elsterwerda – Satzungsbeschluss –

1.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 30 „Zwischen Eichenweg und Krauschützer Mittelweg“ der Stadt Elsterwerda als Satzung.

2.Die Begründung nebst Umweltbericht wird gebilligt.

3.Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo die Satzung während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird. Auf die Rügemöglichkeiten und -fristen von Verfahrens-, Form- oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüche und

–fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB ist hinzuweisen.

Abstimmergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19       

Anwesend:                             15

Ja-Stimmen:                          12

Nein-Stimmen:                       3

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/042

Bebauungsplan Nr. 35 „Kompetenzzentrum II Lauchhammerstraße“ der Stadt Elsterwerda – Entwurfs- und Auslegungsbeschluss –

1.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Kompetenzzentrum II Lauchhammerstraße“ der Stadt Elsterwerda, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung November 2019 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Kompetenzzentrum II Lauchhammerstraße“ der Stadt Elsterwerda in der Fassung November 2019 sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3.Die durch die Planung berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und gemäß §§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme zu den Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 35 „Kompetenzzentrum II Lauchhammerstraße“ der Stadt Elsterwerda aufzufordern.

Abstimmergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19       

Anwesend:                             15

Ja-Stimmen:                          15

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/044

Allgemeines Vorkaufsrecht Hauptstraße Elsterwerda, Flur 4, Flurstück 1011

Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt die Bürgermeisterin zur Prüfung und ggf. zur Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch am Flurstück 1011 der Flur 4 in der Gemarkung Elsterwerda

Abstimmergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19       

Anwesend:                             15

Ja-Stimmen:                          15

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/048

Erarbeitung eines Radwegekonzeptes für die Stadt Elsterwerda

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Bürgermeisterin die Erarbeitung eines Radewegekonzeptes in Auftrag zu geben.

Ziele dabei sollen sein:

-zusammenhängende und sichere Radwege in der Innenstadt,

-übersichtliche Führung der Fernradwege durch die Stadt,

-Anbindung der städtischen Radwege an die Radwege der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

Abstimmergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19       

Anwesend:                             15

Ja-Stimmen:                          14

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         1

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/046

Vorbereitung einer Städtepartnerschaft mit der Stadt Hostka in Tschechien

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Stadtverwaltung, eine Städtepartnerschaft mit der Stadt Hostka in Tschechien und einen Städtepartnerschaftsvertrag vorzubereiten, der im Jahr 2020 öffentlich von beiden Städten zu unterzeichnen ist.

Abstimmergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19       

Anwesend:                             15

Ja-Stimmen:                          15

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/049

Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Elsterwerda über das Offenhalten von Verkaufseinrichtungen aus Anlass besonderer Ereignisse im Jahr 2020

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt auf Grundlage des § 5 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27. November 2006 (GVBL. I/06, Nr. 15, S. 158, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 2017 (GVBl.I/17, Nr. 8, und der §§ 24 und 37 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl.I/96, Nr. 21, S. 266), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl.I/19, Nr. 38, S. 3) und der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.Dezember 2007 (GVBl.I/07, Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl.I/19, Nr. 38) die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Elsterwerda über das Offenhalten von Verkaufseinrichtungen aus Anlass besonderer Ereignisse im Jahr 2020.

Abstimmergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19       

Anwesend:                             15

Ja-Stimmen:                          14

Nein-Stimmen:                       1

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Anja Heinrich

Bürgermeisterin

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Hauptausschusssitzung am 19.12.2019 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss VII/2019/051

Vergabe – Wärmedämmverbundsystem Feuerwehr Elsterwerda Biehla

Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt, den Zuschlag zur Anbringung des Wärmedämmverbundsystems für die Feuerwehr Elsterwerda Biehla zu einem Bruttopreis i.H. v. 52.108,62 € an die Firma DDK Fassaden GmbH aus Röderland OT Haida zu erteilen.

Abstimmergebnis:

Mitglieder gesamt:                 8         

Anwesend:                             7

Ja-Stimmen:                          7

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/052

Ermächtigung der Bürgermeisterin zur Vergabe – Erneuerung / Pflasterarbeiten Hoffläche Kita Stadtmäuse –

Die Bürgermeisterin der Stadt Elsterwerda wird ermächtigt, vorbehaltlich der Klärung zur Finanzierung, den Zuschlag zur Erneuerung der Hoffläche in der Kita Stadtmäuse zu einem Bruttopreis i.H.v. 75.867,50 € an die Firma GaLa Bau LL & UG in Elsterwerda zu erteilen.

Abstimmergebnis:

Mitglieder gesamt:                 8         

Anwesend:                             7

Ja-Stimmen:                          7

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Anja Heinrich

Bürgermeisterin

(Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage der Stadt Elsterwerda, www.Elsterwerda.de, Aktuelle Meldungen, ebenfalls veröffentlicht.)