Bebauungsplan-Elsterwerda

Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Bebauung am Kiesgrubenweg“

Betreff: Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Bebauung am Kiesgrubenweg“ der Stadt Elsterwerda
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda hat in der öffentlichen Sitzung vom 27. September 2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Bebauung am Kiesgrubenweg“ als Satzung beschlossen.

Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 31 in Kraft.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt. Er umfasst die Flurstücke 515, 516, 97/3 sowie 554 (Teilfläche) der Flur 2 der Gemarkung Elsterwerda. Der Geltungsbereich ist begrenzt vom Kiesgrubenweg im Osten, von der Lauchhammerstraße (B169) im Süden, durch die Hainichenstraße im Westen sowie im Norden von Brachland (Teil des Flurstückes 554 der Flur 2 der Gemarkung Elsterwerda).

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