Rathaus Elsterwerda

Sanierungsgebiet „Altstadt“ – freiwillige vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages

Die Stadtverwaltung informiert

Sanierungsgebiet „Altstadt“ – freiwillige vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages

Nach 24 jähriger erfolgreicher Sanierungstätigkeit beabsichtigt die Stadt Elsterwerda das 1994 festgelegte Sanierungsgebiet „Altstadt“ im Jahr 2019 aufzuheben. Mit der Aufhebung hat der Eigentümer eines im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierung an die Kommune einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, welcher der sanierungsbedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstücks entspricht. Hierzu wird Anfang des Jahres 2019 ein entsprechendes Abschlussgutachten mit grundstücksbezogener Wertermittlung erstellt.

Seit 2007 besteht für die Grundstückseigentümer die Möglichkeit den Ausgleichsbetrag vorzeitig, auf der Grundlage eines im Jahre 2006 erstellten Gutachtens, abzulösen. Diese Möglichkeit wurde bis zum heutigen Zeitpunkt von zahlreichen Eigentümern wahrgenommen.

Für die Stadt Elsterwerda bietet die freiwillige vorzeitige Ablösung den Vorteil, dass die so eingenommenen Finanzmittel in vollem Umfang bei der Stadt verbleiben und so für andere Projekte der Stadtentwicklung zur Verfügung stehen. Nach Aufhebung der Sanierungssatzung und Erhebung der Ausgleichbeträge fließen hingegen 2/3 der dann eingenommenen Mittel an den Bund bzw. das Land Brandenburg und nur 1/3 verbleiben bei der Stadt. Für Sie als Grundstückseigentümer schafft eine freiwillige Ablösevereinbarung Rechts- und Planungssicherheit. Nachforderungen, die sich gegebenenfalls aus einer Erhöhung der Wertsteigerung aus dem Abschlussgutachten gegenüber dem Gutachten aus dem Jahre 2006 ergeben, sind ausgeschlossen.

Die Stadtverwaltung möchte hiermit alle Eigentümer von Grundstücken die sich im Sanierungsgebiet „Altstadt“ befinden und die bisher von der Möglichkeit einer freiwilligen Ablösung keinen Gebrauch gemacht haben darüber informieren, dass eine freiwillige vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages noch bis zum Ende diesen Jahres möglich ist.

Für Auskünfte und Informationen steht Ihnen Herr Walter (Fachbereich III / Stadtplanung) unter Tel.: +49 (0)3533 65346 bzw. stadtplanung@elsterwerda.de gerne zur Verfügung.

Uwe Schaefer
Fachbereichsleiter III (Infrastruktur)