Beschlussfassung

Beschlüsse der Hauptausschusssitzung am 20.03.2017

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Elsterwerda

 

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Hauptausschusssitzung am 20.03.2017 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

 

Beschluss VI/2017/024

Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit nachfolgender Flurstücke:

Gemarkung Elsterwerda, Flur 6

Flurstück 418, Arrondierungsfläche, gelegen an der Saathainer Straße

Flurstück 414, Arrondierungsfläche, gelegen an der Berliner Straße

Die kommunale Entbehrlichkeit der nachfolgend aufgeführten Flurstücke wird festgestellt:

Gemarkung Elsterwerda, Flur 6; Flurstück 418 in Größe von 645 qm; Flurstück 414 in Größe von 131 qm

 

Beschluss VI/2017/025

Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit einer Teilfläche des Flurstücks 619 der Flur 6 in der Gemarkung Elsterwerda in Größe von ca. 120 qm, gelegen im rückwärtigen Bereich der alten Grundschule von Biehla, Haidaer Str. 43

Die kommunale Entbehrlichkeit für nachfolgend aufgeführtes Flurstück wird festgestellt: Gemarkung Elsterwerda, Flur 6, Flurstück 619, Teilfläche von ca. 120 qm.

Bezüglich der betroffenen Teilfläche wird auf den als Anlage beigefügten Flurkartenauszug verwiesen

 

Beschluss VI/2017/018

Vergabe zur Lieferung eines Rasentraktors SXG 326

 

 

Beschluss VI/2017/022

Abschluss eines Leasingvertrages

 

Beschluss VI/2017/026

Grundstücksverkauf in der Gemarkung Elsterwerda in der Flur 6 und Flur 7

 

Informationsvorlage VI/2017/037

Verkauf eines Grundstücks in der Flur 10 der Gemarkung Elsterwerda

 

Dieter Herrchen
Bürgermeister

 

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2017 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

 

Beschluss VI/2017/016

Bestellung des Stadtwehrführers und des stellvertretenden Stadtwehrführers

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda stimmt der Bestellung von Herrn Uwe Petersen zum Stadtwehrführer und der Bestellung von Herrn Thomas Reichelt zum stellvertretenden Stadtwehrführer auf der Grundlage des § 28 Absatz 1 Ziffer 2 und Absatz 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) mit Wirkung vom 21.05.2017 zu.

 

Beschluss VI/2017/036

Aufhebung des Beschlusses VI/2014/008

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt, den Beschluss VI/2014/008 – Beschluss über die Anzahl der Stadtverordneten, die Mitglied des Hauptausschusses sind – aufzuheben.

 

Beschluss VI/2017/038

Beschluss über die Anzahl der Stadtverordneten, die Mitglied des Hauptausschusses sind

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt nach § 49 Abs. 2 BbgKVerf die Anzahl der Stadtverordneten, die Mitglied im Hauptausschuss sind. Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda besteht aus 7 Stadtverordneten und dem Bürgermeister als stimmberechtigtem Mitglied. Gemäß der anzuwendenden Sitzverteilung nach § 41 Abs. 2 BbgKVerf entfallen damit auf die

Fraktion CDU 2 Sitze
Fraktion SPD 2 Sitze
Fraktion DIE LINKE / LUN 1 Sitz
Fraktion Gehre & Piraten 1 Sitz
Fraktion Ehrling (EK) & Franke (AfD) 1 Sitz

 

Beschluss VI/2017/039

Beschluss über die namentliche Festlegung der Mitglieder des Hauptausschusses und deren Stellvertreter

Auf der Grundlage des Vorschlages der einzelnen Fraktionen entsprechend der Zahl der auf sie entfallenden Ausschusssitze bestellt die Stadtverordnetenversammlung die nachfolgenden Stadtverordneten als Mitglieder und Stellvertreter des Hauptausschusses durch offenen Wahlbeschluss, wobei jeder von einer Fraktion vorgeschlagene Stellvertreter jedes von der Fraktion bestimmte Mitglied vertreten kann:

 

Fraktion Mitglied Stellvertreter
CDU Patrick Weser Alfred Janko
CDU Siegfried Deutschmann Claudia Schlegel
SPD Klaus Richter Steffen Kunitz
SPD Helmut Richter Peggy Weidhaas
DIE LINKE / LUN Bernd Raum Hans-Joachim Nickisch
Gehre & Piraten Thomas Gehre Kerstin Schenkel
Ehrling & Franke Helfried Ehrling Andreas Franke

 

Beschluss VI/2017/019

Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Bauwesen, Planung, Grundstücks- und Umweltangelegenheiten

Die Stadtverordnetenversammlung beruft Herrn Steffen Seiger als sachkundigen Einwohner für die Fraktion Ehrling (EK) & Franke (AfD) in den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Bauwesen, Planung, Grundstücks- und Umweltangelegenheiten

 

Beschluss VI/2017/020

Berufung eines sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Finanzen

Die Stadtverordnetenversammlung beruft Herrn Volker Nothing als sachkundigen Einwohner für die Fraktion Ehrling (EK) & Franke (AfD) in den Ausschuss für Finanzen.

 

Beschluss VI/2017/021

Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss für Sozialwesen, Familienpolitik, Bildung, Kultur, Sport und Jugendfragen

Die Stadtverordnetenversammlung beruft Herrn Peter Bernhardt als sachkundigen Einwohner der Fraktion Ehrling (EK) & Franke (AfD) in den Ausschuss für Sozialwesen, Familienpolitik, Bildung, Kultur, Sport und Jugendfragen.

 

Beschluss VI/2017/034

Personelle Veränderung der Besetzung des Ausschusses für Sozialwesen, Familienpolitik, Bildung, Kultur, Sport und Jugendfragen mit sachkundigen Einwohnern

Die Stadtverordnetenversammlung beruft Frau Monique Engelmann als sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Gehre & Piraten in den Ausschuss für Sozialwesen, Familienpolitik, Bildung, Kultur, Sport und Jugendfragen.

 

Beschluss VI/2017/023

Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Rechnungsprüfungsausschuss

Die Stadtverordnetenversammlung beruft Herrn Werner Voigt als sachkundigen Einwohner für die Fraktion Ehrling (EK) & Franke (AfD) in den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Beschluss VI/2017/035

Personelle Veränderung der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses mit sachkundigen Einwohnern

Die Stadtverordnetenversammlung beruft Frau Monique Engelmann als sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Gehre & Piraten in den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Beschluss VI/2017/015

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Elsterwerda „Einfamilienhaus E. Kohlmeyer, August-Bebel-Straße“ – Entwurfs- und Offenlagebeschluss –

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans / Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 30 der Stadt Elsterwerda „Einfamilienhaus E. Kohlmeyer, August-Bebel-Straße“ in der vorliegenden Fassung vom November 2016, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht sowie dem Erschließungsplan, wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der zur Verfügung stehenden umweltrelevanten Informationen auf die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) und Nachbargemeinden nach §§ 2 und 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis zu setzen.

In der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist hinzuweisen:

  • wo und in welchen Fristen sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern kann
  • dass ein Antrag nach § 47 VwGO zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung fristgemäß hätten geltend gemacht werden können.

 

Beschluss VI/2017/027

  1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Elsterwerda – Aufstellungsbeschluss –

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Elsterwerda. Mit der 6. Änderung werden folgende Ausweisungen vorgenommen:
  • Sonderbaufläche (SO) mit Zweckbestimmung Gewinnung von Solarenergien für die im Übersichtsplan umrandete Fläche. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
  • nachrichtliche Übernahme des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Schwarzen Elster in den Flächennutzungsplan der Stadt Elsterwerda.
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Beschluss VI/2017/031

Festlegung zur weiteren Betreibung des Erlebnis- und Miniaturenparks in Elsterwerda einschließlich der Höhe des kommunalen Zuschusses zur Betreibung ab Haushaltsjahr 2017

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt, die Betreibung des Erlebnis- und Miniaturenparks in Elsterwerda im Jahr 2017 mit einem kommunalen Zuschuss in Höhe von 35.000 Euro zu unterstützen. Die finanzielle Zuwendung für das Jahr 2018 und folgende sowie der Grundsatzbeschluss für die Betreibung des Parks nach Ablauf der Bindefrist ab 2020 soll im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung für den Doppelhaushalt 2017/2018 erfolgen.

 

Beschluss VI/2017/032

Vergabe von Bauleistungen – Elsterstraße 3. BA – Los 1 Straßenbauarbeiten, Straßenbeleuchtung, Regenwasserkanal

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage der geprüften Submissionsunterlagen die Bauleistung Elsterstraße 3. BA von Thiemigstraße bis Promenade Los 1 – Straßenbauarbeiten, Straßenbeleuchtung, Regenwasserkanal mit einem Wertumfang von 509.382,74 Euro an die Fa. STRABAG AG, Bereich Lausitz-Gruppe Senftenberg, zu vergeben.

 

Beschluss VI/2017/033

Vergabe von Bauleistungen – Elsterstraße 3. BA – Los 2 – Neubau des Durchlassbauwerkes

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage der geprüften Submissionsunterlagen die Bauleistung Elsterstraße 3. BA Los 2 – Neubau Durchlassbauwerk mit einem Wertumfang von 229.803,82 Euro an die Fa. MELI-Bau GmbH Herzberg zu vergeben.

 

Informationsvorlage VI/2017/028

Information der Beteiligungsverwaltung gemäß § 98 Nummer 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg; hier: Gewerbe- und Gründerzentrum Elsterwerda GmbH – Überblick Beschlussfassungen Beirat und Gesellschafterversammlungen

 

Informationsvorlage VI/2017/029

Information der Beteiligungsverwaltung gemäß § 98 Nummer 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg; hier: Stadtwerk Elsterwerda GmbH – Überblick Beschlussfassungen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung

 

 

Informationsvorlage VI/2017/030

Information der Beteiligungsverwaltung gemäß § 98 Nummer 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg; hier: Haus- und Grundbesitzgesellschaft Elsterwerda mbH – Überblick Beschlussfassungen Gesellschafterversammlungen

 

Dieter Herrchen
Bürgermeister

 

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Hauptausschusssitzung am 30.03.2017 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

 

Beschluss VI/2017/041

Vergabe von Bauleistungen – Ehrenfriedhof – Errichtung einer Gedenk- und Namenstafelanlage Los 1 Bauleistungen

Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage der geprüften Submissionsunterlagen die Bauleistung Ehrenfriedhof – Errichtung einer Namenstafelanlage, Los 1 Bauleistungen mit einem Wertumfang von 56.524,61 Euro an die Fa. DDK Hausbau, Haida, zu vergeben.

 

Beschluss VI/2017/042

Vergabe von Bauleistungen – Ehrenfriedhof – Errichtung einer Gedenk- und Namenstafelanlage Los 2 Sicherheitsanlage

Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage der geprüften Submissionsunterlagen die Bauleistung Ehrenfriedhof – Errichtung einer Namenstafelanlage, Los 2 Sicherheitsanlage mit einem Wertumfang von 13.494,11 Euro an die Fa. PS Sicherheitstechnik zu vergeben.

 

Beschluss VI/2017/043

Vergabe von Bauleistungen – Ehrenfriedhof – Errichtung einer Gedenk- und Namenstafelanlage Los 3 Namenstafeln

Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage der geprüften Submissionsunterlagen die Bauleistung Ehrenfriedhof – Errichtung einer Namenstafelanlage, Los 3 – Namenstafeln mit einem Wertumfang von 63.791,14 Euro an die Fa. 3A-Kunstgießerei, Lauchhammer, zu vergeben.

 

Beschluss VI/2017/044

Vergabe von Honorarleistungen Elsterstraße 3. BA

Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage der geprüften Angebotsunterlagen, dass die Planungsleistungen LP 8/9 und die Örtliche Bauüberwachung für das Bauvorhaben Elsterstraße 3. BA, Abschnitt F.-Jage-Straße bis Promenade inclusive Erneuerung des Durchlasses über den Thaugraben mit einem Wertumfang in Höhe von 28.974,48 Euro an das Planungsbüro BM Ingenieure BERNER + MÖLLER GbR zu vergeben.

 

Dieter Herrchen
Bürgermeister