Beschlussfassung

Beschlüsse für den Monat September 2021

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Elsterwerda

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Hauptausschusssitzung am 20.09.2021 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss VII/2021/035

Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit, Teilflächen der Grundstücke: Gemarkung Elsterwerda, Flur 1, Flurstücke 552, 1051, 1052

Die kommunale Entbehrlichkeit von Teilflächen der Grundstücke wird hiermit festgestellt:

Gemarkung Elsterwerda, Flur 1, Flurstücke 552, 1051, 1052.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt              : 8

Anwesend                          : 6

Ja-Stimmen                       : 6

Nein-Stimmen                   : 0

Enthaltungen                     : 0

Abweichender Beschluss  : 0

Beschluss VII/2021/062

Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit, hier: Teilflächen der Flurstücke 1035, 1037, 1039 und 1041 in der Flur 1 der Gemarkung Elsterwerda

Gemäß § 79 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg darf die Stadt Vermögensgegenstände veräußern, die sie zur Erfüllung kommunaler Aufgaben in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt. Die Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit von städtischen Grundstücken hat öffentlich zu erfolgen. Die hier in Rede stehenden Flurstücke in der Gemarkung Elsterwerda sind: Flur 1, Flurstücke 1035, 1037, 1039, 1041. Die betroffenen Teilflächen sind der beigefügten Flurkarten zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt              : 8

Anwesend                          : 6

Ja-Stimmen                       : 6

Nein-Stimmen                   : 0

Enthaltungen                     : 0

Abweichender Beschluss  : 0

Beschluss VII/2021/065

Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit einer Teilfläche des Flurstücks 744 der Flur 1 in der Gemarkung Elsterwerda

Die Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit einer Teilfläche des nachstehenden Flurstücks: Gemarkung Elsterwerda Flur 1, Flurstück 744, Teilfläche ca. 7200 qm.

Die in Rede stehende Teilfläche ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt              : 8

Anwesend                          : 6

Ja-Stimmen                       : 6

Nein-Stimmen                   : 0

Enthaltungen                     : 0

Abweichender Beschluss  : 0

Beschluss VII/2021/064

Verkauf von Teilflächen in der Flur 1 Flurstücke 1035, 1037, 1039 und 1041 Gemarkung Elsterwerda

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt              : 8

Anwesend                          : 6

Ja-Stimmen                       : 6

Nein-Stimmen                   : 0

Enthaltungen                     : 0

Abweichender Beschluss  : 0

Beschluss VII/2021/069       

Verkauf von Teilflächen in der Flur 1 Flurstücke 1051, 1052 und 552 Gemarkung Elsterwerda

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt              : 8

Anwesend                          : 6

Ja-Stimmen                       : 6

Nein-Stimmen                   : 0

Enthaltungen                     : 0

Abweichender Beschluss  : 0

Anja Heinrich

Bürgermeisterin

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2021 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

Info-Beschluss: VII/2021/055

Information der Beteiligungsverwaltung

Hier: Jahresabschluss 2019 Gewerbe- und Gründerzentrum Elsterwerda GmbH

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda nimmt gemäß § 98 Punkt 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg das Ergebnis des Jahresabschusses 2019 der Gewerbe- und Gründerzentrum Elsterwerda GmbH als Eigengesellschaft der Stadt Elsterwerda zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt              : 19

Anwesend                          : 16

Beschluss VII/2021/058

Bebauungsplan Nr. 36 „Wohnbebauung südlich der Haidaer Straße“ der Stadt Elsterwerda – Entwurfs- und Auslegungsbeschluss –

1.Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36 „Wohnbebauung südlich der Haidaer Straße“ der Stadt Elsterwerda, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung August 2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 „Wohnbebauung südlich der Haidaer Straße“ der Stadt Elsterwerda in der Fassung August 2021 sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3.Die durch die Planung berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und gemäß §§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme zu den Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 36 „Wohnbebauung südlich der Haidaer Straße“ der Stadt Elsterwerda aufzufordern.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt              : 19

Anwesend                          : 16

Ja-Stimmen                       : 16

Nein-Stimmen                   : 0

Enthaltungen                     : 0

Abweichender Beschluss  : 0

Beschluss VII/2021/059

5.Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „Industrie- und Gewerbegebiet Elsterwerda-Ost“, Bereich GE 1, An den Kanitzen 8-12 der Stadt Elsterwerda – Aufstellungsbeschluss –

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt:

1.Für das Gebiet der Flur 3, Flurstücke 549 und 786 in der Gemarkung Elsterwerda gemäß anliegender Kartenausschnitte (Anlage 1 und Anlage 2) wird der Bebauungsplan Nr. 1 „Industrie- und Gewerbegebiet Elsterwerda-Ost“, im Bereich GE 1, An den Kanitzen 8-12 geändert.

2.Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

3.Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, ortsüblich bekanntzugeben.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt              : 19

Anwesend                          : 16

Ja-Stimmen                       : 16

Nein-Stimmen                   : 0

Enthaltungen                     : 0

Abweichender Beschluss  : 0

Beschluss VII/2021/060

5.Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Industrie- und Gewerbepark West“, Bereich OSZ Berliner Straße Nr. 52 der Stadt Elsterwerda – Entwurfs- und Auslegungsbeschluss –

1.Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Industrie- und Gewerbepark West“ der Stadt Elsterwerda, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung August 2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

2.Dieter Entwurf in der Fassung August 2021 ist nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die durch die Planung berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belang und Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und gemäß §§ 2 und 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme zu den Entwurfsunterlagen aufzufordern.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt              : 19

Anwesend                          : 16

Ja-Stimmen                       : 16

Nein-Stimmen                   : 0

Enthaltungen                     : 0

Abweichender Beschluss  : 0

Beschluss VII/2021/063

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 „Wohnhaus Kiesgrubenweg“ der Stadt Elsterwerda – Aufstellungsbeschluss –

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt:

1.Für das Gebiet der Flur 2, Flurstücke 858 in der Gemarkung Elsterwerda, gemäß anliegendem Kartenausschnitt (Anlage 1), wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 „Wohnhaus Kiesgrubenweg“ aufgestellt. Folgende allgemeinen Planungsziele werden angestrebt: Ausweisung einer Wohnbaufläche für ein Wohnhaus.

2.Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 32 wird im Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne formale Umweltprüfung durchgeführt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13.a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

3.Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, ortsüblich bekanntzugeben.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt              : 19

Anwesend                          : 16

Ja-Stimmen                       : 16

Nein-Stimmen                   : 0

Enthaltungen                     : 0

Abweichender Beschluss  : 0

Beschluss VII/2021/066

Bebauungsplan Nr. 37 „Wohnbebauung Stolzenhainer Straße – Kotschka“ der Stadt Elsterwerda – erneuter Aufstellungsbeschluss –

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt:

1.Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 37 (VII/2021/017) vom 25.03.2021 wird aufgehoben.

2.Für das Gebiet der Gemarkung Elsterwerda, Flur 27, Teil aus Flurstück 972 wird, gemäß beiliegendem Übersichtsplan, der Bebauungsplan Nr. 37 „Wohnbebauung Stolzenhainer Straße – Kotschka“ aufgestellt.

3.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufzustellen.

4.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt              : 19

Anwesend                          : 16

Ja-Stimmen                       : 16

Nein-Stimmen                   : 0

Enthaltungen                     : 0

Abweichender Beschluss  : 0

Beschluss VII/2021/067

Bebauungsplan Nr. 37 „Wohnbebauung Stolzenhainer Straße – Kotschka“ der Stadt Elsterwerda – Entwurfs- und Auslegungsbeschluss –

1.Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37 „Wohnbebauung Stolzenhainer Straße – Kotschka“ der Stadt Elsterwerda, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung August 2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

2.Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden, sonstigen TÖB und Nachbargemeinden sind gemäß §§ 4 und 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt              : 19

Anwesend                          : 16

Ja-Stimmen                       : 16

Nein-Stimmen                   : 0

Enthaltungen                     : 0

Abweichender Beschluss  : 0

Beschluss VII/2021/061

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gegenseitige überörtliche Hilfe bei Brandeinsätzen, Hilfeleistungen und Ausbildung der Stützpunktfeuerwehr Elsterwerda mit der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Plessa, des Amtes Schradenland, der Gemeinde Röderland und der Stadt Elsterwerda

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gegenseitige überörtliche Hilfe bei Brandeinsätzen, Hilfeleistungen und Ausbildung der Stützpunktfeuerwehr Elsterwerda mit der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Plessa, des Amtes Schradenland, der Gemeinde Röderland und der Stadt Elsterwerda zu.

Die Bürgermeisterin wird zum Abschluss dieser Vereinbarung mit dem Amt Plessa, dem Amt Schradenland und der Gemeinde Röderland ermächtigt.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt              : 19

Anwesend                          : 16

Ja-Stimmen                       : 16

Nein-Stimmen                   : 0

Enthaltungen                     : 0

Abweichender Beschluss  : 0

Beschluss VII/2021/068

Verkauf eines städtischen Flurstücks in der Hainichenstraße

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt              : 19

Anwesend                          : 16

Ja-Stimmen                       : 12

Nein-Stimmen                   : 0

Enthaltungen                     : 4

Abweichender Beschluss  : 0

Beschluss VII/2021/070

Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Elsterwerda Flur 1 Flurstück 744

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt              : 19

Anwesend                          : 16

Ja-Stimmen                       : 16

Nein-Stimmen                   : 0

Enthaltungen                     : 0

Abweichender Beschluss  : 0

Anja Heinrich

Bürgermeisterin