Bauplanung-news

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 33 „Gartenstadt“

Betreff: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 33 „Gartenstadt“ der Stadt Elsterwerda
hier: Bekanntmachung Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.09.2019 den Bebauungsplan Nr. 33 „Gartenstadt“ der Stadt Elsterwerda in der Fassung August 2019 gemäߧ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Bau GB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 33 in Kraft.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33 ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt. Er ist begrenzt durch den Hutungsgraben im Norden, durch die Dresdener Straße im Westen, im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie im Süden durch Wohnbebauung bzw. eine Stallanlage welche unmittelbar an die Straße „An der Elsteraue“ angrenzen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 108 bis 116, 118, 120 bis 142, 147 bis 151, 154 bis 157, 161, 163, 165, 168, 182, 183, 184, 187 bis 192, der Flur 11 und Flurstück 49 der Flur 12 in der Gemarkung Elsterwerda.

Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (siehe Anlage) erfolgte in der Lausitzer Rundschau, Rundschau für Elsterwerda und Bad Liebenwerda am 29.10.2019.

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