Beschlussfassung

Beschlüsse für den Monat September 2019

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Elsterwerda

Der nachfolgend aufgeführte Beschluss, der in der Hauptausschusssitzung am 16.09.2019 gefasst wurde, wird hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss VII/2019/018

Wahl des Stellvertreters der Vorsitzenden des Hauptausschusses

Nach § 43 Abs. 5 BbgKVerf wählt der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda aus seiner Mitte den Stellvertreter der Vorsitzenden des Hauptausschusses. Zum Stellvertreter wird gewählt – in offener Abstimmung – Herr Siegfried Deutschmann.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                 8

Anwesend:                             5

Ja-Stimmen:                           3

Nein-Stimmen:                       2

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Anja Heinrich

Bürgermeisterin

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss VII/2019/015

Bestätigung des geprüften Ergebnisses des Jahresabschlusses der Stadt Elsterwerda zum 31.12.2015

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2015.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19

Anwesend:                             18

Ja-Stimmen:                           18

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/016

Jahresabschluss 31.12.2015 – Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), dem zu diesem Zeitpunkt amtierenden Bürgermeister, Herrn Dieter Herrchen, für das Haushaltsjahr 2015 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19

Anwesend:                             18

Ja-Stimmen:                           14

Nein-Stimmen:                       4

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/019

Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Elsterwerda – Grundsatzbeschluss –

1.Die Stadtverordnetenversammlung stimmt grundsätzlich für die Erstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für den Bereich des Sanierungsgebietes „Altstadt“ der Stadt Elsterwerda.

2.Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt die Bürgermeisterin zur Vornahme der notwendigen weiteren Verfahrensschritte.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19

Anwesend:                             18

Ja-Stimmen:                           14

Nein-Stimmen:                       4

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/020

Personelle Besetzung der freiwilligen Ausschüsse der Stadt Elsterwerda mit sachkundigen Einwohnern

Die Stadtverordnetenversammlung beruft die sachkundigen Einwohner in die freiwilligen Ausschüsse der Stadt Elsterwerda.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19

Anwesend:                             18

Ja-Stimmen:                           18

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/021

Satzung der Stadt Elsterwerda über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Elsterwerda

1.Auf der Grundlage der §§ 3 Abst. 1 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 Nr. 19 S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I/19, Nr. 38, sowie § 27 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetzt – BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I/04, Nr. 09, S. 197) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I/19, Nr. 43, S. 25) beschließt die Stadtverordnetenversammlung die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Elsterwerda über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Elsterwerda.

2.Die Bürgermeisterin wird beauftragt, bei der Kommunalaufsicht eine verbindliche Bestätigung einzuholen, dass Ausgaben für die Freiwillige Feuerwehr im Falle einer notwendigen Haushaltsgenehmigung nicht den freiwilligen Ausgaben zugerechnet werden.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19

Anwesend:                             18

Ja-Stimmen:                           18

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/031

Richtlinie zur Förderung der Kameradschaftspflege der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Elsterwerda

Auf der Grundlage der §§ 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I/19, Nr. 38, sowie § 27 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I/04, Nr. 09, S. 197) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I/19, Nr. 43, S. 25 beschließt die Stadtverordnetenversammlung die in der Anlage beigefügte Richtlinie zur Förderung der Kameradschaftspflege der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Elsterwerda.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19

Anwesend:                             18

Ja-Stimmen:                           18

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/022

Bebauungsplan Nr. 30 „Zwischen Eichenweg und Krauschützer Mittelweg“ der Stadt Elsterwerda, 3. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss-

1.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Zwischen Eichenweg und Krauschützer Mittelweg“ der Stadt Elsterwerda bestehend aus dem Plandokument (Planzeichnung und textliche Festsetzungen) der Begründung nebst Umweltbericht mit Anlagen wird in der vorliegenden Fassung Juni 2019 gebilligt.

2.Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung Juni 2019 nebst Begründung mit Umweltbericht ist aufgrund des § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erneut einzuholen.

3.Entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB werden Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen zugelassen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen werden gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 15 Werktage verkürzt.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19

Anwesend:                             18

Ja-Stimmen:                           14

Nein-Stimmen:                       4

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/023

Bebauungsplan Nr. 35 „Kompetenzzentrum II Lauchhammerstraße“ der Stadt Elsterwerda – Aufstellungsbeschluss –

1.Die Stadtverordnetenversammlung fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Kompetenzzentrum II Lauchhammerstraße“ der Stadt Elsterwerda.

2.Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 35 befindet sich an der Lauchhammerstraße Ecke Ludwig-Jahn-Straße (siehe Anlage).

3.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Bebauungsplan Nr. 35 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung – aufzustellen.

4.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19

Anwesend:                             18

Ja-Stimmen:                           18

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Info-Beschluss VII/2019/024

Kenntnisnahme des Prüfberichtes über die im Rahmen der überörtlichen Prüfung vorgenommene Querschnittsprüfung bei den kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Elbe-Elster betreffs der planungstechnischen Abwicklung von Baumaßnahmen im Leistungsbereich Verkehrsanlagen für den Zeitraum 2013 bis 2016 gemäß § 105 Abs. 1 Ziff. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 31.07.2019

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda nimmt gem. § 103 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg den in der Anlage beigefügten Bericht über die im Rahmen der überörtlichen Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Elbe-Elster vorgenommenen Querschnittsprüfung bei den kreisangehörigen Kommunen des Landeskreises Elbe-Elster betreffs der planungstechnischen Abwicklung von Baumaßnahmen im Leistungsbereich Verkehrsanlagen für den Zeitraum 2013 bis 2016 gemäß § 105 Abs. 1 Ziff. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 31.07.2019 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19

Anwesend:                             18

Info-Beschluss VII/2019/027

Kenntnisnahme des Prüfberichtes zur örtlichen Prüfung der Anordnung und Ausführung von Dienstreisen in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 der Stadt Elsterwerda gemäß § 102 Abs. 1 Ziff. 5 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Elbe-Elster

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda nimmt den Prüfbericht zur örtlichen Prüfung der Anordnung und Ausführung von Dienstreisen in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 der Stadt Elsterwerda gemäß § 102 Abs. 1 Ziff. 5 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19

Anwesend:                             18

Beschluss VII/2019/029

Bebauungsplan Nr. 33 „Gartenstadt“ der Stadt Elsterwerda – Abwägungsbeschluss –

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gartenstadt“ der Stadt Elsterwerda werden von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend dem Abwägungsprotokoll – siehe Anlage 1 – abgewogen.

2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19

Anwesend:                             18

Ja-Stimmen:                           18

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/030

Bebauungsplan Nr. 33 „Gartenstadt“ der Stadt Elsterwerda – Satzungsbeschluss –

1.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 33 „Gartenstadt“ der Stadt Elsterwerda als Satzung.

2.Die Begründung wird gebilligt.

3.Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo die Satzung während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird. Auf die Rügemöglichkeiten und -fristen von Verfahrens-, Form- oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüche und -fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB ist hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19

Anwesend:                             18

Ja-Stimmen:                           18

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Beschluss VII/2019/032

2.Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Elsterwerda über das Offenhalten von Verkaufseinrichtungen aus Anlass besonderer Ereignisse im Jahr 2019

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt auf Grundlage des § 5 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27. November 2006 (GVBl.I/06, Nr. 15, S. 158), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 2017 (GVBl.I/17, Nr. 8, und der §§ 24 und 37 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl.I/96, Nr. 21, S. 266) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I/19, Nr. 38, S. 3) und der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I/19, Nr. 38), die 2.Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Elsterwerda über das Offenhalten von Verkaufseinrichtungen aus Anlass besonderer Ereignisse im Jahr 2019.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:                 19

Anwesend:                             18

Ja-Stimmen:                           17

Nein-Stimmen:                       1

Enthaltungen:                         0

Abweichender Beschluss:      0

Anja Heinrich

Bürgermeisterin